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Funkamateur werden - Infos zur Lizenz

BRD, Österreich, Schweiz und USA

Um am Amateurfunk-Sendebetrieb teilzunehmen, ist es erforderlich, eine Prüfung abzulegen. Nach bestandener Prüfung wird ein weltweit einmaliges Rufzeichen zugeteilt, z.B. DL1ABC.

Das Rufzeichen

Ein Rufzeichen besteht aus

Weiterführender Link: Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland    (pdf, Quelle: BNetzA)

Je nach Land gibt es verschiedene Lizenzklassen mit Prüfungen unterschiedlichen Schweregrades.


BRD

In der BRD gibt es derzeit zwei Lizenzklassen: Klasse A und Klasse E (Upgrade möglich)

Inhaber der Lizenzklasse A können alle Amateurfunkbänder nutzen bis zur maximalen Senderausgangsleistung von 750 Watt.
Inhaber der Lizenzklasse E (Einsteigerklasse, "DO"-Rufzeichen) dürfen ab 1. September 2006 Teile des Kurzwellenbereichs, 2m, 70 cm, 10 GHz nutzen bei eingeschränkter Senderausgangsleistung (max. 100W bzw. 75W bzw. 5 W).
2009/2010 sollte zunächst eine weitere Einsteigerklasse (Klasse K) eingeführt werden, deren Schwerpunkt weniger auf der Technik und mehr auf Betriebstechnik liegen sollte; dieses Vorhaben wurde aber nicht realisiert.

Für die Klasse A sind umfangreichere technische Kenntnisse erforderlich, die anderen beiden Prüfteile sind für beide Klassen identisch. Für ein Upgrade von Klasse E auf Klasse A ist daher nur eine Nachprüfung im Bereich der technischen Kenntnisse erforderlich.

Die Prüfung

Die schriftlichen Prüfungen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bzw. deren Außenstellen durchgeführt, die auch die Rufzeichen zuteilt. Zeit und Ort der Prüfung werden von den BNetzA festgelegt. Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung ist ein Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung, ein Wohnsitz in der BRD und die Entrichtung der erforderlichen Gebühr. Die Gebühren sind den aktuellen Anträgen der BNetzA zu entnehmen. Für ein Upgrade von Klasse E zu Klasse A wird zudem das Amateurfunkzeugnis der Klasse E benötigt. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis des Erziehungsberechtigten erforderlich. Zur Prüfung mitzubringen sind außerdem ein Personalausweis (oder Reisepass), bei Minderjährigen ein Kinderausweis.

Weiterführende Links:

Formblatt zur Beantragung der Zulassung zur Amateurfunkprüfung, der Zulassung zur Teilnahme am Amateur-funkdienst, der Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder -Genehmigung    (Quelle: BNetzA, pdf)

Antrag auf eine Rufzeichenzuteilung zum Betrieb einer Amateurfunkstelle gemäß § 13 Abs. 1 AFuV    (Quelle: BNetzA, pdf)

Info-Seite der BNetzA mit weiteren Formularen, Prüfungsterminen usw.


Als Hilfsmittel dürfen ein Schreibgerät, ein nicht-programmierbarer Taschenrechner ohne Textspeicher sowie die während der Prüfung zur Verfügung gestellten Hilfsmittel verwendet werden.

Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragebögen, bei denen die richtigen Antworten angekreuzt werden müssen innerhalb einer vorgegebenen Zeit. Die Anzahl der Fragen, die Bearbeitungszeit und weitere Hinweise sind zudem auf dem Prüfungs- bzw. Antwortbogen vermerkt. Die Prüfung deckt folgende drei Bereiche ab:

Um zu bestehen, müssen in jedem Prüfungsteil mindestens 75 von insgesamt 102 Punkten erreicht werden. Wird dies knapp verfehlt, also nur 69 bis 74 Punkte erreicht, besteht die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsvorsitzende.

Sollte die Prüfung bzw. Teile davon nicht bestanden werden, besteht die Möglichkeit zur Anmeldung für eine Wiederholungsprüfung (Frist: 24 Monate).

Zusätzlich kann freiwillig eine Morseprüfung abgelegt werden.

Weiterführende Links:
Einzelheiten zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen   (pdf, Quelle: BNetzA)
Einzelheiten zu Prüfungsinhalten und -anforderungen und zu Zusatzprüfungen   (pdf, Quelle: BNetzA)

Die Fragenkataloge gibt es als pdf zum Download; sie können aber auch von der Bundesnetzagentur in gedruckter Form gegen eine kleine Gebühr angefordert werden.

Weiterführende Links:
Prüfungsteile "Betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse von Vorschriften" für Klassen A und E, 1. Auflage, Oktober 2006   (pdf, Quelle: BNetzA)
Prüfungsteil "Technische Kenntnisse" für Klasse A, 1. Auflage, Februar 2007    (pdf, Quelle: BNetzA)
Prüfungsteil "Technische Kenntnisse" für Klasse E, 1. Auflage, September 2006   (pdf, Quelle: BNetzA)
Infos zur Anforderung der Fragenkataloge in gedruckter Form bei der Bundesnetzagentur    (pdf, Quelle: BNetzA)

Einzelheiten zum Antragsverfahren bei der Zulassung der Prüfung    (pdf)
Quelle: BNetzA; Hinweis: Die BNetzA ist in diesem Dokument noch als RegTP bezeichnet)


Prüfungsvorbereitung

Die Fragenkataloge der BNetzA helfen, Überraschungen bei der Prüfung zu vermeiden, als alleinige Vorbereitung sind sie aber nicht geeignet. Ohne entsprechendes Hintergrundwissen, das den Kontext herstellt, wird man sich schwer tun, alle Antworten zu behalten. Außerdem liegt der Sinn der Lizenzprüfung darin, sich eben dieses Hintergrundwissen anzueignen und nicht darin, die Antworten einfach auswendig zu lernen.

Es empfiehlt sich daher eine Prüfungsvorbereitung mit

Der Amateurfunkdienst in der BRD ist gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Regelungen und Verordnungen können hier als pdf heruntergeladen werden.

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Weiterführende Links:

Österreich

In Österreich gibt es derzeit drei Lizenzklassen (Upgrade möglich).

Je nach Bewilligungsklasse / Lizenzklasse gibt es verschiedene Leistungsstufen:

Die Amateurfunkprüfungen fallen unter die Zuständigkeit der Fernmeldebüros. Welches Fernmeldebüro zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Prüflings ab.

Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Höchstädtplatz 3, A-1200 WIEN, Tel.: 01/33181-112, Fax: 01/3342761

Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg
Freinbergstraße 22, A-4020 LINZ, Tel.: 0732/7485-0, Fax: 0732/7485-19, e-mail: fb.linz@bmvit.gv.at

Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten
Marburgerkai 43-45, A-8011 GRAZ, Tel.: 0316/8079101, Fax: 0316/8079199

Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg
Valliergasse 60, A-6020 INNSBRUCK, Tel.: 0512/2200, Fax: 0512/294918

Je nach Teilnehmerzahl finden die Prüfungen ein bis zwei Mal jährlich pro Fernmeldebüro statt.

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen:

Gesetzliche Grundlage für den Amateurfunkdienst in Österreich ist das Amateurfunkgesetz.

Weitere Infos zum Amateurfunk stellt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verfügung:

BMVIT - Bereich Amateurfunk

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Schweiz

Einen guten Überblick über den Amateurfunk im Allgemeinen gibt der Amateurfunk Behelf (pdf-Dokument).

Die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure (USKA) bietet eine CD mit Prüfungsfragen an.


USA

Die US-Lizenz können nicht nur Staatsangehörige ablegen, sondern auch Nicht-US-Bürger. Als solcher muss man nicht extra in die USA einreisen, denn die Lizenzprüfung kann in vielen Ländern abgelegt werden. Die Sprache der Fragebögen ist aber immer englisch.

Weitere Infos zur US-Lizenz, den Lizenzklassen und der Prüfung


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